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Wähler haften für ihren Verbandsgemeinderat

Wir, die FWG Erbeskopf, räumen ein: wir sind mit unserem Anliegen gescheitert, dass sämtliche 5 Fraktionen (SPD/CDU/FDP/FWG Erbeskopf/Neue Liste) im neuen Verbandsgemeinde einvernehmlich die 3 Beigeordneten wählen.

Ein von der FWG Erbeskopf initiiertes Gespräch zum 7. Juli 2014 aller im Rat vertretenen Ratsfraktionen hatte zum Ziel transparent entsprechend der Wahlergebnisse der VG-Ratswahlen vom 25. Mai 2014 die drei Beigeordenen der VG Thalfang am Erbeskopf einvernehmlich zu wählen. Es sollte somit ein Neustart in unserer Verbandsgemeinde erfolgen.

Die SPD beschied uns indes, dass man den Anspruch auf den 1. Beigeordneten erhebe und ansonsten jedes Ratsmitglied in geheimer Wahl in der konstituierenden VG-Ratssitzung selber entscheiden könne, wer gewählt werden solle. Die CDU, als zweitstärkste Ratsfraktion, hatte konstruktive Einzelgespräche mit uns geführt, immerhin, aber ein mögliches Übereinkommen scheiterte ebenfalls. Die FDP-Fraktion reagierte überhaupt nicht auf unsere Initiative, es wurde noch nicht einmal die Etikette gewahrt.

Die Neue Liste zeigt sich ebenfalls gesprächsbereit, aber nachdem eine allgemeine Übereinkunft zwischen allen Fraktionen gescheitert war, erhob sie mit 2 Sitzen im VG-Rat Anspruch auf einen Beigeordnetenposten. Die FDP ebenso.

Die FWG Erbeskopf als drittstärkste Fraktion im VG-Rat hielt – legitimiert durch das Wahlergebnis der VG-Ratswahlen vom 25.Mai 2024 – ihren Anspruch auf den Dritten Beigeordneten unverändert aufrecht.

Und dann kam es in der konstituierenden Sitzung des VG-Rates vom 15. Juli in Thalfang so wie es kommen musste: SPD, CDU und FDP teilten sich – gleichwohl sie alle drei zum Teil erhebliche Stimmenverluste bei den VG-Ratswahlen zu verzeichnen hatten – einvernehmlich die 3 Beigeordnetenposten auf: SPD (minus 1 Sitz zu 2009) stellt den 1. Beigeordneten, die CDU (minus 2 Sitze) den 2. Beigeordenten, die FDP (minus 2 Sitze) und nunmehr kleinste Fraktion den 3. Beigeordneten.

FWG Erbeskopf und Neue Liste gingen als diejenigen, die erhebliche Stimmenzuwächse zu verzeichenen hatten, bzw. wie die NL als Newcomer ein sehr beachtliches Ergebnis erzielt hatte, leer aus.

Richtig ist jedoch auch, dass es nach wie vor eine eindeutige Stimmenmehrheit für SPD, CDU und FDP bei den letzten Verbandsgemeinderatswahlen gibt. Das hat offensichtlich bei den Verliererparteien SPD, CDU und FDP den Eindruck erweckt: Was soll´s, wir sind noch einmal mit einem oder bei der FDP mit zwei blauen Augen weggekommen, aber wir können eigentlich wie gehabt weitermachen. 

Womit weitermachen? Mit immenser Verschuldung unserer Verbandsgemeinde, mit der Verschleppung und Blockade der Kommunalrefom, und trotz vielfachen Protestes eingeführten wiederkehrenden Beiträgen bei der Wasserversorgung/Abwasserentsorgung und vor allem möglichst die Bürger und Wähler aus allen wichtigen Entscheidungen heraushalten?

Der Antrag der FWG Erbeskopf in der konstituierenden Sitzung vom 15. Juli 2014 entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten auch Bürgervertreter in den  Rechnungsprüfungsausschuss hineinwählen zu können, wurde von SPD, CDU und FDP einmütig abgelehnt. Es soll vielmehr wie in der Hauptsatzung des Verbandsegeminderates festgelegt dabei bleiben, dass nur Ratsmitglieder in diesem „sensiblem Ausschuss“ mitwirken dürfen. Denn bei dieser „komplizierten Materie“ bedarf es schon gewisser Kenntnisse über die ein Normalbürger nicht verfüge, so der Tenor der ablehnenden „Begründungen“ zum Antrag der FWG Erbeskopf. Im Klartext: Wenn es um die meist roten Zahlen, wenn es um die immense Schuldenentwicklung der VG Thalfang .a.E. geht, da ist ein Normalbürger schlichtweg mit überfordert. Wie recht haben doch da SPD, CDU und FDP!

Was also tun angesichts dieser Verhältnisse im VG-Rat? Wir können jetzt als FWG Erbeskopf die Attitüde der Bürgeropposition einnehmen. Das wird wenig nutzen, uns eher abnutzen.

Wir werden vielmehr die Bürger ermutigen, sich verstärkt in die  kommunalpolitsiche Sacharbeit des von der FWG Erbeskopf ins Leben gerufenen Bürgerausschusses einzubringen. In diesem Bürgerauschuss erarbeiten interessierte Bürgerinnen und Bürger, Bürgervertreter in den Fachauschüssen des VG-Rates (Haupt- und Finanzausschuss / Werksausschuss / Bau und Liegenschaftsauschuss / Schulträgerausschuss / Wirtschaftsausschuss) sowie Ortsbürgermeister und die Fraktion der FWG Erbeskopf gemeinsam Anträge und Redebeiträge für die Arbeit im Verbandsgemeinderat.

Und noch eines: Alle Fraktionen unabhängig von ihrer zahlenmäßigen Größe im VG-Rat sind verpflichtet, alle eingereichten Anträge gewissenhaft „abzuarbeiten“. Im Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es daher: „Die Parteien wirken bei der Willensbildung des Volkes mit“.

Dies geschieht indes nur, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger verstärkt und unmittelbar in die Belange in unseren Ortsgemeinden und im Verbandsgemeinderat konstruktiv einmischen. Nur dann werden unsere Ortsgemeinden, wird unsere Verbandsgemeinde eine Zukunft haben.

Folgerchtig lautet  Leitlinie unserer Arbeit im Bürgeausschuss :

Wir Bürger haften für unsere Verbandsgemeinde !