
Windpark Heidenburg; Quelle: Ing.-Büro Synwoldt
Es geht voran! Einstimmig beschloss der VG-Rat die Durchführung der Generalsanierung der Realschule plus. Mit deutlicher Mehrheit beschloss der VG-Rat ebenfalls am 5.11.2014 die Fortschreibung des geordneten Ausbaus der Windkraft.
In detaillierter und mühsamer Kleinarbeit wurden sämtliche Einwände von Institutionen, Behörden, kommerziellen Unternehmen und vor allem auch von Bürgerinnen und Bürgern in der VG-Ratssitzung vorgestellt und diskutiert. Einzeln wurden die Einwände positiv beschieden oder verworfen.
Insbesondere wurde mehrheitlich festgelegt, dass der Mindestabstand zur Errichtung von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen (dörfliche Mischgebiete für Wohnen und Gewerbe) auf 8oo m betragen soll. Lediglich zu Feriensiedlungen gilt ein erweiterter Abstandspuffer von 1.000 m – anderslautende Meldungen über eine „Schlechterstellung“ einzelner Gemeinden sind nicht zutreffend. Unabhängig von diesem Vorsorgeabstand unterläuft jede zu errichtende Windenergieanlage eine strenge Einzelfallprüfung hinsichtlich des gesetzlichen Lärmschutzes, visuellen Beeinträchtigungen und der Umweltverträglichkeit.
Entsprechend dem Ablauf des Flächennutzungsplanverfahrens erfolgt in Kürze eine weitere Offenlage, bei der der aktualisierte Planentwurf des Flächennutzungsplanes / „Teilfortschreibung Wind“ öffentlich zur Diskussion gestellt wird.
In Abstimmung mit der Ortsgemeinde Malborn verlangt die FWG Erbeskopf e.V. eine Ergänzung des aktuellen Planentwurfs. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Mainzer Landesregierung wird eine Reduzierung des Vorsorgeabstands zu Gewerbegebieten in dörflichen Außenbereichen verlangt: Einheitlich soll für Gewerbegebiete in der VG Th.a.E. ein Abstandspuffer von 500 m (derzeit: 800 m) eingeführt werden. Weiterhin sollen in die Prüfkulisse auch Flächen im Bereich des Steinkopfes einbezogen werden, die zur Kernzone des Naturparks gehören. Laut Windenergieerlass der Landesregierung handelt es sich bei vorgenannten Flächen nicht um ein Ausschlusskriterium für die Planung von Windenergieanlagen.
Mit beiden hier dargelegten Anliegen konnte sich die FWG Erbeskopf e.V. in der VG-Ratssitzung vom 5.11.2014 nicht durchsetzen. Die OG Malborn hat nunmehr die Möglichkeit, im Rahmen der folgenden Offenlage des Flächennutzungsplanes / „Teilfortschreibung Windenergie“ ihr Anliegen vorzutragen und umzusetzen. Ein Anliegen, welches allen Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Nutzen bringt, da im Rahmen des VG-weiten Windsolidarpaktes alle Gemeinden von einem Zubau von Windkraftanlagen gemeinsam profitieren.
Die FWG Erbeskopf e.V. hat durch die abschließende Zustimmung die weitere Umsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens mitbeschlossen. Damit wird die Grundlage für einen geordneten und rechtssicheren Ausbau von Windenergieanlagen geschaffen.
Unverständlich ist indes, dass die Fraktion der Neuen Liste (NL) im VG-Rat der kommunalen Steuerung beim künftigen Bau von Windkraftanlagen ihre Zustimmung verweigert. Nur durch einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan kann die von der NL zu Recht beklagte Gefahr von Wildwuchs und Landschaftszerstörung im Falle eines planlosen und ungesteuerten Ausbaus verhindert werden.