Startseite > News > Geplante Änderungen im Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) gefährden den Klimaschutz

Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Teilfortschreibung des LEP IV

die Fraktion der FWG Erbeskopf im Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf und die FWG Erbeskopf e.V. nehmen zum Entwurf einer Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Dritte Teilfortschreibung LEP IV) wie folgt Stellung:

Die pauschale Ausweitung des Abstandspuffers zu Siedlungsräumen auf 1.000 m und für Windenergieanlagen über 200 m Gesamthöhe auf 1.100 m führen lediglich zu einer pauschalen Verkürzung der Potenzialflächen und keineswegs zu einem erhöhten Schutzniveau. Letzteres wird ausschließlich durch das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sichergestellt, da hier die tatsächlichen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt analysiert – und nicht wie beim Aufstellen des FNP nur abgewogen – werden. Im Genehmigungsverfahren wird hierzu der präzise Anlagenstandort, sowie anlagenspezifische Parameter wie Lärmemissionen, Bauhöhe, Rotorgröße usw. einer jeweiligen Einzelfallprüfung unterzogen. Dasselbe betrifft naturfachliche Belange.

Das bislang gültige Rundschreiben Windenergie (Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz) vom 28.05.2013 beschreibt Kriterien für eine Öffnung von Schutzgebieten für die Nutzung durch Windenergieanlagen. Der pauschale Verzicht auf Flächen mit dem Hinweis auf naturfachliche Schutzerwägungen führt zu einem vermeidbaren Konflikt von Klimaschutz-, Biodiversitäts- und in Teilen auch Immissionsschutzaspekten (u.a. Tourismus). Aufgrund der bereits heute sichtbaren Klimaveränderungen werden die beabsichtigten Schutzgebiete künftig massiven Veränderungen in ihrer Habitatfunktion unterliegen. Hier kann nur ein ganzheitlicher Ansatz, der den vorgenannten – scheinbaren – Konflikt auflöst zielführend sein.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz engagiert sich im Rahmen von Projekten auf EU-, Bundes- und kommunaler Ebene und hat mit dem Landesklimaschutzgesetz (LKSG) einen rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der Ziele – Reduzierung der Treibhausgasemissionen (§4 LKSG) und Nutzung erneuerbarer Energien (§5 LKSG) – geschaffen.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) werden politische Entscheidungen getroffen, die der Zielsetzung des Landesklimaschutzgesetzes widersprechen und die die Vereinbarkeit von Natur- und Klimaschutz negieren.
Wir sehen daher dringenden Überarbeitungsbedarf bei der Teilfortschreibung, um die Klimaschutzziele auf EU-, Bundes- und Landesebene zu erreichen. Die bereits heute bei EU-Projekten geforderte Kompatibilität beabsichtigter Maßnahmen mit künftigen Klimaänderungsfolgen macht deutlich, dass es keinen Konflikt zwischen Klima- und Naturschutz gibt, sondern lediglich eine systemische Lösung.

 

Worum geht es?

Die Landesentwicklungsplanung ist das wichtigste Instrument der Landesregierung zur Steuerung der Flächennutzung. Über die Landesentwicklungsplanung (Land), regionale Raumordnungspläne (Planungsgemeinschaften, früher „Bezirke“) und Flächennutzungspläne (VG-Ebene) werden Vorhaben gesteuert – oder auch verhindert.

Was ist geschehen?

Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wurde vereinbart, dass der Ausbau der Windenergie in RLP deutlich gebremst werden soll. Das Ganze erfolgt unter dem Deckmantel des Naturschutzes. Es fragt sich nur, ob die auf diese Weise geschützten Biotope und Arten im sich immer stärker veränderndem Klima auf Dauer noch ihre Lebensgrundlage finden.

Was sagt der aktuelle Entwurf?

Es wird, um es kurz und knapp zu formulieren, ein Widerspruch zwischen Klimaschutz (=erneuerbare Energien) und Naturschutz (=unangetastete Natur) konstruiert. – Als wenn der Wald kein Nutzforst wäre, als wenn Wärme, Trockenheit und andere äußere Einflüsse am Eingang des Naturparks vorbeiziehen. Als wenn – ganz im Sinne von Herrn Trump – sich ein Deal mit dem globalen Klima schließen ließe. Der Entwurf des LEP IV kann hier gelesen werden.

Was sind/wären die Folgen?

Bereits im Vorfeld (ab Herbst 2016) hatten erste Ankündigungen zur Verunsicherung geführt. Die ersten Verlautbarungen wurden bereits wie geltendes Recht gehandelt, eigenen Ziele – was wäre gut für die VG Thalfang am Erbeskopf – spielten damit weniger denn je eine Rolle bei der Diskussion und Abstimmung im VG-Rat.

Wird der jetzt vorgelegte Entwurf Realität, kann die Vorreiterrolle von RLP bei der Energiewende als beendet angesehen werden. Weitere Maßnahmen in Sachen Klimaschutz werden damit weitgehend der Vergangenheit angehören.