Zielsetzung der Landesregierung und Position der FWG
Die FWG-Fraktion bezieht eine klare Position bei der Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform innerhalb der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Diese Position steht in Übereinstimmung mit den von der Landesregierung vorgegebenen Zielsetzungen der Kommunalreform, wie sie im Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich (Junkernheinrich, Prof. Dr. M.: „Fusion von Gemeinden und verbandsfreiem Gemeinden in Rheinland-Pfalz“, 2012, Teil A) formuliert wurden:
- Als besonders Merkmal eines kleinteilig strukturierten Landes, sollten alle Maßnahmen der Kommunalreform einer großen Orts-, Sach- und Bürgernähe genügen.
- Demzufolge sollte die Verwaltung, dem Subsidaritätsprinzip folgend, auf der niedrigsten Ebene angesiedelt sein.
- Nur wenn eine orts-, sach- und bürgernahe Aufgabenwahrung gewährleistet ist, kann auch eine Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgen.
Weiter wird im Gutachten angeführt:
- Die Ortsgemeinden sollen erhalten bleiben. Diese bilden die Basis des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Rheinland. Gleichwohl sind Zusammenschlüsse von Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich
- Die bestehenden Verbandsgemeinden soll nach Möglichkeit nicht zerteilt werden.
- Eingemeindungen von Ortsgemeinden aus Verbandsgemeinden in kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und verbandsfreie Gemeinden (wie z.B. Morbach) werden von Seiten des Landes nicht betrieben.
Kommunale Selbstverwaltung
Im Jahr 2012 sind die Verhandlungen zwischen dem Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf und der verbandsfreien Gemeinde Morbach wegen ihrer unterschiedlichen Strukturen gescheitert. Einhellig wurde im VG-Rat hierzu festgestellt: „Es seien seitens der Gemeinde Morbach keine grundlegenden Aspekte und Argumente bezüglich einer nachhaltigen Zukunftsstruktur vorgetragen worden, die nicht auch mit den gleichen Synergie – und Wirtschaftlichkeitsaspekten auch in einer „großen Verbandsgemeinde“ geregelt werden könnten.“ (Burkhard Graul, VG-Ratsmitglied)
Die Aufgabe der jahrhundertelangen Selbstständigkeit widerspricht eindeutig den von der Landesregierung vorgegebenen Zielsetzungen: Erhalt und Stärkung der Ortsgemeinden durch eine effiziente Kommunal- und Verwaltungsreform – und nicht die Auflösung der Ortsgemeinden. Der freiwillige Zusammenschluss von Ortsgemeinden mit einer verbandsfreien Gemeinde wird dessen ungeachtet jedoch nicht ausgeschlossen.
Erhalt des Grundzentrums
Die FWG-Fraktion kann nicht erkennen, was sich an der Einschätzung aus dem Jahre 2012 grundlegend geändert hat. Sie ist vielmehr in Übereinstimmung mit den dargestellten Zielvorgaben der Landesregierung der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit einer benachbarten Verbandsgemeinde (VG Hermeskeil / VG Bernkastel-Kues / VG Birkenfeld) auf der Basis der Selbstständigkeit der Ortsgemeinden möglich und notwendig ist.
In Fusionsverhandlungen mit den benachbarten Gemeindeverbänden ist der Erhalt des Grundzentrums Thalfang als Mittelpunkt des Märker Zweckverbandes sowie der Dörfer insgesamt ein zentraler Punkt. Durch Vereinbarungen mit allen am Fusionsprozess beteiligten Akteuren ist die Realschule plus in ihrem Bestand zu sichern. Ebenso können alle kommunalen Immobilien, Liegenschaften, Zweckverbände, die Werke, die Verwaltung usw. in Vereinbarungen so aufgeteilt werden, dass dessen ungeachtet das Grundzentrum Thalfang erhalten bleibt.
Ortsgemeinden stärken
Die FWG Erbeskopf respektiert die durchgeführten Bürgerentscheide, Bürgerbefragungen und Ortsgemeinderatsbeschlüsse, soweit sie den Bürgerwillen wiedergeben. Hinsichtlich der Aufgabe der Selbstständigkeit der Ortsgemeinden vertritt die FWG die Meinung, dass eine derart existenzielle und zudem unumkehrbare Entscheidung in einem transparenten Verfahren mit unmittelbarer Bürgerbeteiligung zustande kommen müsse.
So widersprüchlich es anmutet: Die Positionierung der Ortsgemeinden ist ein Teil der angestrebten Gesamtlösung. Neben der Präferenz für die Zugehörigkeit zu einem benachbarten Gemeindeverband geht es dabei insbesondere auch um die Frage der Selbständigkeit – oder eben den Verzicht darauf.
Gerade um das Grundzentrums als zentralen Dreh- und Angelpunkt für die Bürger aus allen Ortsgemeinden zu erhalten, ist im Gegenzug die Unterstützung der Gemeinden bei ihrer individuellen Positionierung erforderlich.
Eine Gesamtlösung kann ausschließlich in einem zwangsfreien Konsens angestrebt werden. Eine Zwangsfusion – gleich mit welchem Gemeindeverband – bedeutet hingegen eine schwerwiegende Gefährdung des Grundzentrums Thalfang. Dieser Fall könnte genau dann eintreten, wenn entgegen den Zielsetzungen der Kommunalreform eine Fusion mit der verbandsfreien Gemeinde Morbach als faktische und alternativlos dargestellte Gesamtlösung forciert wird.