Die Fraktion der FWG Erbeskopf dankt der Verwaltung für die gewissenhafte Aufbereitung der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017.
Kommunale Verschuldung
Die Gesamtverschuldung von Verbandsgemeinde, Verbandsgemeindewerken, Zweckverbänden und Ortsgemeinden steigt weiter an und weist mit 33,8 Mio. Euro einen neuen Höchststand aus. Der Anteil der Investitionskredite in Höhe von 17,3 Mio. Euro hat hieran einen Anteil von lediglich 51,2 %.
Damit wird der immense Anteil der Liquiditätskredite in Höhe von 16,5 Mio. Euro mit 48,8 % deutlich. Mit anderen Worten während den Investitionskrediten der Wert der Sach- und Nutzwert des Investitionsguts gegenübersteht, spiegeln die Liquiditätskredite eine sich seit Jahren zuspitzende finanzielle Fehlausstattung der Haushalte wider. Das negative Eigenkapital der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in Höhe von -5,7 Mio. Euro unterstreicht diese Situation.
Laut Haushaltsrundschreiben 2017 des Innenministeriums weisen die Liquiditätskredite der Gebietskörperschaften in Rheinlandpfalz zum Ende 2015 ein Volumen von 6,5 Mrd. Euro auf. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf stellt also bei weitem keinen Einzelfall dar. Das Innenministerium konstatiert jedoch noch einen weiteren interessanten Punkt: Die Unterschiede zwischen armen und bessergestellten Gemeinden verschärfen sich. – Dies deutet auf einen Nachbesserungsbedarf beim Landesfinanzausgleich hin.
Beitrag zum Entschuldungsfonds
Trotz der sparsamen Ausstattung des jetzt vorliegenden Haushaltsentwurfs sind die Auflagen für die Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) nur mit deutlichen Anstrengungen zu erfüllen. Die aus der Erhöhung der Eintrittspreise beim Erholungs- und Gesundheitszentrums (EGZ) erhofften Mehreinnahmen sind ausgeblieben, insgesamt die Einnahmen aus dem Betrieb des EGZ sogar gesunken. Durch Teile der Einnahmen, die aus dem Windsolidarpakt dem Haushalt der Verbandsgemeinde zufließen, kann dieser Fehlbetrag kompensiert werden (Ratsbeschluss vom 8.12.2016).
Durch die Entwicklungen im Rahmen der kommunalen Verwaltungs- und Gebietsreform – hier insbesondere die Entscheidung der Ortsgemeinde Horath – können die künftigen Zahlungsströme für die Verbandsgemeinde jedoch keineswegs als gesichert gelten. Hier zeigen sich bereits wenige Wochen nach Verabschieden des Entwurfs zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilbereich Windenergie), die Konsequenzen eines verfrühten Verzichts auf vorhandene Ausbaupotenziale.
Sparhaushalt für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Trotz der gebotenen Abwägung aller möglichen Maßnahmen zur Einsparung von Haushaltsmitteln steht die FWG Erbeskopf zu Investitionen in den Erhalt der Infrastrukturen. Hierzu zählen insbesondere der Erhalt des Schulstandortes und die PCB-Sanierung der Realschule-plus, wie auch die Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mittel für die Feuerwehrausrüstung.
Ebenfalls zum Erhalt der Infrastruktur tragen die Mitarbeiter der Verwaltung und der Verbandsgemeindewerke bei. Effizienz darf hier nicht mit Kürzungen im Stellenplan verwechselt werden: Das Erbringen einer Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger und das Erbringen von Planungsleistungen im Rahmen der Flächennutzungsplanung (FNP) und der kommunalen Gebietsreform ist ohne hinreichende Personalausstattung nicht möglich. Das pauschale Einsparen von Aufwänden, so viel muss klar sein, ist regelmäßig mit einer entsprechenden Leistungskürzung verbunden.
Stattdessen gilt es die Attraktivität des Standortes für Bürger und Unternehmen zu sichern. Dies betrifft nicht zuletzt auch den Erhalt des Verwaltungsstandorts unter dem Blickwinkel der Arbeitsplatzsicherung. Das Identifizieren und sichern neuer Einnahmequellen ist – neben der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen – der zweite wesentliche Baustein zur Sicherung des Standortes. Erneut sei auf die Relevanz von Einnahmen wie aus dem Windsolidarfonds verwiesen.
Zur langfristigen Standortsicherung zählt auch die Kostenehrlichkeit. Selbst wenn es weder attraktiv erscheint noch den Bürgerinnen und Bürgern leicht zu vermitteln ist: kostendeckende Gebühren bei Wasser- und Abwasser sind erforderlich um einer ständig wachsenden Neuverschuldung der Verbandsgemeindewerke entgegenzuwirken. Die eingeleiteten Maßnahmen zeigen diesbezüglich einen positiven Trend zur beständigen Schuldenreduzierung.
Im Bereich Tourismus konnten Einsparungen vor allem beim Hunsrückhaus erzielt werden. Dies wurde die lange geforderte umfassende Beteiligung durch das Land nunmehr auch umgesetzt.
Der Vorbericht zum Haushaltsentwurf verzeichnet auf Seite 41 eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Erholungs- und Gesundheitszentrums. Während technische Lösungen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit hoher Wahrscheinlichkeit einen positiven Beitrag leisten können, darf der Effekt weiter steigender Eintrittspreise nicht überschätzt werden. Im Abschnitt „Beitrag zum Entschuldungsfonds“ war hiervon bereits die Rede. Eine langfristige Lösung wird vermutlich nur mit einem Privatinvestor oder einer genossenschaftlichen Betriebsform zu finden sein.
Sicherung von Einnahmen
Angesichts der Haushaltslage erfordert die Sicherung der Einnahmen auch das Geltend machen von Rechtsansprüchen auf mögliche Einnahmenquellen. Ein Verzicht wäre zumindest fahrlässig.
Hierzu zählen insbesondere die Anträge des Bürgermeisters zur rechtlichen Überprüfungen des Landesfinanzausgleichs (LFAG) entsprechend der Initiative des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Ohne hinreichende Finanzausstattung können weder Pflichtaufgaben wahrgenommen, noch Infrastrukturen erhalten werden. Letztlich ist auch ein Schuldenschnitt zu diskutieren – die Numerik von Einnahmen und Schuldenstand lässt kaum eine andere Perspektive zu. Eine Entschuldung auf der Basis von Einsparungen und Wachstum ist angesichts der aktuellen und künftig zu erwartenden Einnahmensituation in hohem Maße unrealistisch.
Einen weiteren Beitrag liefert die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips – d.h., dass diejenigen Kosten, die der Gemeinde oder dem Kreis aus einer Gesetzesinitiative resultieren auch durch den Gesetzgeber (Bund, Land) beglichen werden, und nicht auf die Gemeinde bzw. den Kreis gewälzt werden. Auch hierzu ist eine Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund möglich.
Während des laufenden Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilbereich Windenergie) wurde die Dritte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP IV) angekündigt. Das Verfahren befindet sich aktuell immer noch in der Entwurfsphase. Hiervon wurden wesentliche Teile des von der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf tangiert. Entgegen der üblichen Vorgehensweise existieren weder eine Übergangsregelung noch ein Bestandsschutz für laufende Planungsverfahren. Auch finanzielle Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Relevanz einer solchen Regelung wird an den Ausgaben der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das FNP-Verfahren deutlich: 234.856,64 Euro.
Mithin sei die Frage erlaubt, ob die Mitglieder der in Mainz verantwortlichen Parteien im Interesse ihrer Gemeinde in hinreichendem Maße auf entsprechende Ausgleichszahlungen gedrängt haben.
Doch auch jenseits eines Ersatzes dieser einmalig im Rahmen des Planungsverfahrens angefallenen Kosten treten haushaltswirksame Folgen ein. Die Flächenverpachtung und gegebenenfalls auch eine Beteiligung am unternehmerischen Betrieb der Windparks hätten langfristige Zahlungsströme ausgelöst. Der Entfall eines wesentlichen Teils dieser Einnahmenquelle hat eine weitaus höhere Auswirkung auf den Haushalt, als die Planungskosten für den FNP.
Aus vorgenannten Erwägungen unterstützt die Fraktion der FWG Erbeskopf vollumfänglich die Vorschläge des Bürgermeisters.
Haushaltskonsolidierung und Kommunalreform
Auch wenn bislang – weiterhin – das Verfahren der kommunalen Verwaltungs- und Gebietsreform auf der Tagesordnung steht: Die Umsetzung der Kommunalreform wird kostspielig. Die Schuldenlast der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und ihrer Ortsgemeinden verschwindet weder bei einer Fusion mit einer anderen Verbandsgemeinde noch einer verbandsfreien Gemeinde.
Selbst die während der Freiwilligkeitsphase (endete am 30.06.2012) in Aussicht gestellte Hochzeitsprämie hätte lediglich knapp 1,5 Mio. Euro ausgemacht – angesichts eines Schuldenstands von 33,8 Mio. Euro nicht viel mehr als der Tropfen auf den heißen Stein.