Home > News > 30. Juni 2021

Freie WählerGemeinschaft
Erbeskopf e.V.

DIE HANDLUNGSFÄHIGKEIT DER GEMEINDEN WIEDER
HERSTELLEN
Pressemitteilung zum Treffen von Vertretern der FWG Erbeskopf e.V. mit
Joachim Streit, dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler im Mainzer
Landtag im Gemeindehaus der OG Neunkirchen, 26.Juni 2021
In einem fast zweistündigen sehr intensiven Gespräch wurde übereinstimmend festgestellt,
dass die Kommunalverwaltungsreform in Rheinland-Pfalz letztendlich
gescheitert ist. Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Mainzer
Landtag verwiess in diesem Gespräch, auf seine „Jungfernrede“ vom 17.Juni.“ Der
größte Skandal der bisherigen Regierungstätigkeit war die Verfassungswidrigkeit der
kommunalen Finanzausstattung.“
Denn die Misere begann, so stellte Joachim Streit treffsicher fest, mit der Abschaffung
der Bedarfszuweisungen für finanzschwache Kommunen sowie der Nichteinhaltung
des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, der bezahlt“) und dem chronisch schlechten
Finanzausgleich. Die Folge: Immer mehr Gemeinden sahen sich gezwungen mit
Liquiditätskrediten (faktisch Überziehungskrediten) – so vor allem in der
Verbandsgemeinde Thalfang – ihren gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben
nachkommen zu müssen und sich somit zu verschulden.
Die fehlgeschlagene Kommunalreform der vergangenen Jahre der SPD-geführten
Landesregierung hatte, so der gemeinsame Tenor, „das Pferd von hinten aufgezäumt“.
Anstatt eine umfassende Kommunalfinanzreform durchzuführen, um die Gemeinden
und Gemeindeverbände wieder handlungsfähig zu machen zum Wohle der
Bürgerinnen und Bürger, suchte sie das Heil in der Vergrößerung der
Verbandsgemeinden durch Fusionen. Dies in der vergeblichen Hoffnung, dass größere
Verbandsgemeinden als solche effizienter wären, sowie finanzstärkere
Verbandsgemeinden finanzschwächere aufnehmen sollten.
Die Vertreter der FWG Erbeskopf zeigten indes auf, dass im Falle der VG Th.a.E,
dieses Kalkül vollkommen fehlgeschlagen ist: Die benachbarten Verbandsgemeinden
sowie die EG Morbach nicht bereit waren ohne erhebliche Finanzspritzen durch das
Land die Ortsgemeinden der VG Th.a.E aufzunehmen. Mit dem Ergebnis, dass
mehrmalig die Umsetzung der Kommunalreform in der VG Th.a.E verschoben wurde.
Indes wurde von allen Beteiligten an dieser Gesprächsrunde einhellig begrüßt, dass
am 16. Dezember 2021 mit einem bahnbrechenden Urteil des
Landesverfassungsgerichtshofes die Notbremse gezogen wurde. (Kernaussage des
Urteils: „Die von Art. 49, Abs.6 Landesverfassung gewährleistete
Finanzausstattung der Kommunen stellt sich als angemessen dar, wenn die
kommunalen Mittel ausreichen, um den Gemeinden und Gemeindeverbänden
die Erfüllung aller zugewiesener Aufgaben und im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung auch Wahrnehmung – jedenfalls eines Mindestbestandes
selbstgewählter Aufgaben – zu ermöglichen.“
Für die VG Th.a.E bedeutet das, so die Vertreter der FWG E , dass nach der
mehrmaligen Verschiebung der Umsetzung der Kommunalreform das Land nunmehr
mit Hochdruck seine vom Landesverfassungsgericht erteilten „Hausaufgaben“ im
Eiltempo erfüllen muss. Denn vorrangig kann nur so und nicht durch aufgeblähte
Zusammenschlüsse von Gemeindeverbänden die Handlungs- und
Gestaltungsfähigkeit der Gemeinden wieder hergestellt werden. Und nur so wird
gewährleistet, dass Bürger und Bürgerinnen – vor allem jüngere – weiterhin gewillt
sind ehrenamtlich gestaltend in den kommunalen Gremien mitzuwirken. Dies ist auch
unerlässlich, um der Politikverdrossenheit entgegenwirken zu können und
extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.
Joachim Streit verwies deshalb darauf , dass die Mainzer Landtagsfraktion der Freien
Wähler, eindringlich von der Landesregierung einfordert, dass „erst einmal das Land
seine Pläne eines neuen Finanzausgleichs präsentieren soll, bevor die ADD die
Kommunen zu Steuererhöhungen zwingt. Denn maßgebend ist der aktuelle
Finanzbedarf der Kommunen auf der Grundlage der aktuellen Einnahmen und
Ausgaben und nicht der fiktive Finanzbedarf auf Grundlage erzwungener
Steuererhöhungen!“
Der Vertreter der FWG E hat stets in diesem Sinne das Ansinnen der Gemeinden
flankierend begleitet und wurde vom Gemeinde- und Städtebund bei den Klagen
mehrerer Gemeinden, die RLP-weit letztendlich erfolgreich die Herstellung der
Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleiches erkämpft haben, unterstützt.
Eine umfassende Entschuldung der VG Th.a.E und seiner Ortsgemeinden ist die
unabdingbare Voraussetzung für freiwillige Fusionen – auch kreisübergreifend –
entsprechend der bestehenden Beschlusslagen der Gemeinden und der
Bürgerentscheide und Bürgerbefragungen für wirklich freiwillige Fusionen und
Eingliederungen mit anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden auf gleicher
Augenhöhe.
Dieses intensive und offenherzige Gespräch der Vertreter der FWG E mit dem
Fraktionsvorsitzenden Joachim Streit der Freien Wähler im Mainzer Landtag, wobei
auch andere Themen gestreift wurden, bestärkte die Notwendigkeit mit allen
demokratischen Kräften auch auf Landesebene gemeinsam durch die Umsetzung
einer umfassenden Kommunalfinanzreform die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit
der meist finanziell angeschlagenen Gemeinden wieder herzustellen