Zielsetzung der Landesregierung und Position der FWG
Die FWG-Fraktion bezieht eine klare Position bei der Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform innerhalb der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Diese Position steht in Übereinstimmung mit den von der Landesregierung vorgegebenen Zielsetzungen der Kommunalreform, wie sie im Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich (Junkernheinrich, Prof. Dr. M.: „Fusion von Gemeinden und verbandsfreiem Gemeinden in Rheinland-Pfalz“, 2012, Teil A) formuliert wurden:
- Als besonders Merkmal eines kleinteilig strukturierten Landes, sollten alle Maßnahmen der Kommunalreform einer großen Orts-, Sach- und Bürgernähe genügen.
- Demzufolge sollte die Verwaltung, dem Subsidaritätsprinzip folgend, auf der niedrigsten Ebene angesiedelt sein.
- Nur wenn eine orts-, sach- und bürgernahe Aufgabenwahrung gewährleistet ist, kann auch eine Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgen.
Weiter wird im Gutachten angeführt:
- Die Ortsgemeinden sollen erhalten bleiben. Diese bilden die Basis des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Rheinland. Gleichwohl sind Zusammenschlüsse von Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich
- Die bestehenden Verbandsgemeinden soll nach Möglichkeit nicht zerteilt werden.
- Eingemeindungen von Ortsgemeinden aus Verbandsgemeinden in kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und verbandsfreie Gemeinden (wie z.B. Morbach) werden von Seiten des Landes nicht betrieben.
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