Pressemitteilung von Richard Pestemer, Mitglied des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf
Richard PestemerMitglied desVerbandsgemeinderatesThalfang am ErbeskopfDhrontalstr. 2454426 NeunkirchenTel.: 06504 – 83 59richard.pestemer@gmx.de 02.03.2018 Pressemitteilung Meiner Forderung auf Auflösung der FWG-Erbeskopf-Fraktion wurde nach Austritt von Christian Synwoldt und Anton Göppert aus der Wählergemeinschaft FWG Erbeskopf entsprochen. Die Ziele der FWG Erbeskopf...
Zum TV-Bericht: “Kommunalreform: Unzufriedenheit überall” vom 04.01.18 nehmen wir wie folgt Stellung
Nachdem sich nun alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. eindeutig positioniert haben, hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 30.06.17 eine vom Land geforderte Gesamtlösung beschlossen, die es gilt umzusetzen. Stattdessen hüllt sich die Landesregierung seit geraumer Zeit...
Demokratische Selbstverwaltung und Frauenbefreiung in Rojava/Nordsyrien
Silvia Pfeiffer/Thalfang und Richard (Richie) Pestemer/Neunkirchen Iaden ein zu einer Infoveranstaltung Dienstag, den 26. September/19:00 Uhr Landgasthaus Rauland Thalfang Begrüßung und Einführung in das Thema: Richard (Richie) Pestemer Vortrag: Meike Nack /Stiftung der Freien Frauen in Rojava Der weltweite...
Übergabe der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens
„Thalfang bleibt selbstständig, Bürger entscheiden jetzt” Am Freitag, dem 17.02.2017 um 9:00 Uhr findet die Übergabe der Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens „Thalfang bleibt selbstständig, Bürger entscheiden jetzt” am Bürgerempfang der Verbandsgemeindeverwaltung/Rathaus in Thalfang statt. Vor ca. 6 Monaten vollzog der...
Konsens zum Haushalt und zur Kommunalreform
Der Haushalt 2017 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ist von Sparmaßnahmen und der Konzentration auf wenige wichtige Investitionen gekennzeichnet. Angesichts der fortwährenden und strukturellen Unterfinanzierung herrschte Konsens im Rat, dass der Bürgermeister eine rechtliche Prüfung des Landesfinanzausgleichs (LFAG) beauftragt....
Haushalt 2017 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Die Fraktion der FWG Erbeskopf dankt der Verwaltung für die gewissenhafte Aufbereitung der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017.
Kommunale Verschuldung
Die Gesamtverschuldung von Verbandsgemeinde, Verbandsgemeindewerken, Zweckverbänden und Ortsgemeinden steigt weiter an und weist mit 33,8 Mio. Euro einen neuen Höchststand aus. Der Anteil der Investitionskredite in Höhe von 17,3 Mio. Euro hat hieran einen Anteil von lediglich 51,2 %.
Damit wird der immense Anteil der Liquiditätskredite in Höhe von 16,5 Mio. Euro mit 48,8 % deutlich. Mit anderen Worten während den Investitionskrediten der Wert der Sach- und Nutzwert des Investitionsguts gegenübersteht, spiegeln die Liquiditätskredite eine sich seit Jahren zuspitzende finanzielle Fehlausstattung der Haushalte wider. Das negative Eigenkapital der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in Höhe von -5,7 Mio. Euro unterstreicht diese Situation.
Laut Haushaltsrundschreiben 2017 des Innenministeriums weisen die Liquiditätskredite der Gebietskörperschaften in Rheinlandpfalz zum Ende 2015 ein Volumen von 6,5 Mrd. Euro auf. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf stellt also bei weitem keinen Einzelfall dar. Das Innenministerium konstatiert jedoch noch einen weiteren interessanten Punkt: Die Unterschiede zwischen armen und bessergestellten Gemeinden verschärfen sich. – Dies deutet auf einen Nachbesserungsbedarf beim Landesfinanzausgleich hin.
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Thalfang bleibt selbständig
In der Ortsgemeinde Thalfang wird ein Bürgerbegehren für den Erhalt der kommunalen Selbständigkeit durchgeführt. Mehr dazu unter Thalfang bleibt selbständig
Schritte zur Gesamtlösung für die Kommunalreform
Zielsetzung der Landesregierung und Position der FWG
Die FWG-Fraktion bezieht eine klare Position bei der Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform innerhalb der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Diese Position steht in Übereinstimmung mit den von der Landesregierung vorgegebenen Zielsetzungen der Kommunalreform, wie sie im Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich (Junkernheinrich, Prof. Dr. M.: „Fusion von Gemeinden und verbandsfreiem Gemeinden in Rheinland-Pfalz“, 2012, Teil A) formuliert wurden:
- Als besonders Merkmal eines kleinteilig strukturierten Landes, sollten alle Maßnahmen der Kommunalreform einer großen Orts-, Sach- und Bürgernähe genügen.
- Demzufolge sollte die Verwaltung, dem Subsidaritätsprinzip folgend, auf der niedrigsten Ebene angesiedelt sein.
- Nur wenn eine orts-, sach- und bürgernahe Aufgabenwahrung gewährleistet ist, kann auch eine Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgen.
Weiter wird im Gutachten angeführt:
- Die Ortsgemeinden sollen erhalten bleiben. Diese bilden die Basis des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Rheinland. Gleichwohl sind Zusammenschlüsse von Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich
- Die bestehenden Verbandsgemeinden soll nach Möglichkeit nicht zerteilt werden.
- Eingemeindungen von Ortsgemeinden aus Verbandsgemeinden in kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und verbandsfreie Gemeinden (wie z.B. Morbach) werden von Seiten des Landes nicht betrieben.
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